AVM-Schulungszentrum für Erwachsenenbildung

Bewerbertrainings & Existenzgründungscoachings

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FACHBEREICH 02 - Private Arbeitsvermittlung

1.) Die Arbeitsvermittlung wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
2.) Vermittlungen erfolgen grundsätzlich nur auf Grundlage eines vorhandenen und gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines.
3.) Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung.
4.)Vermittlungsgutscheine werden nur als Kopie entgegen genommen, auch wenn eine aktive Vermittlung bevorsteht.
Das Original wird erst nach erfolgreicher Vermittlung angefordert.
5.) Es entscheidet grundsätzlich der vermittelte Arbeitgeber, welcher Bewerber und zu welchem Zeitpunkt dieser zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird
6.)Steht der Bewerber dem Vermittlungsprozess unbegründet (im Sinne dieses Vermittlungsprozesses) nicht zur Verfügung, kann eine weitere Bearbeitung sofort eingestellt werden.
7) Die Vermittlung umfasst alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere Kontaktherstellung zwischen Arbeitssuchenden und potentiellen Arbeitgebern, berufsbezogene Beratung des Arbeitssuchenden und Feststellung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten.
8) Die AVM übernimmt keine Kosten des Arbeitssuchenden im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines Bewerbungsgespräches, z.B. Fahrt- und /oder Übernachtung. Für Aufwendungen hierfür trägt der Arbeitssuchende selbst die Verantwortung. Die AVM übernimmt weder Beratung noch Vermittlung von Fahrgelegenheiten zur Wahrnehmung eines Bewerbungsgespräches.
9) Eine Beschäftigung gilt als vermittelt im Sinne des Vertrages, wenn unter Mitwirkung der AVM ein Vertrag über ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitssuchenden und dem jeweiligen Arbeitgeber zustande kommt.
10) Zur interessengerechten Erbringung von Vermittlungsleistungen ist es erforderlich, dass der Arbeitssuchende seine persönlichen Voraussetzungen durch Übergabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Referenzen) anzeigt.
11) Für die Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisse erhält die AVM eine Vergütung nach folgender Maßgabe:
Die Kosten für die Vermittlung einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens fünfzehn Stunden richten sich nach §45 SGBIII und beträgt 2000,- Euro, inkl. der Mehrwertsteuer des am Vermittlungstage geltenden Satzes. Die Kosten für die Vermittlung in ein auf 3 - 6 Monate befristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden betragen 1000,- Euro inkl. des am Vermittlungstage geltenden Satzes. Alle Vermittlungskosten sind detailliert auf dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der entsprechenden Arbeitsgemeinschaften (ARGE/Jobcenter) erläutert.
12)Der Arbeitssuchende verpflichtet sich die AVM unverzüglich, aber spätestens 14 Tage nach Abschluss - unter Vorlage der Kopie des Arbeitsvertrages in Kenntnis zu setzten.
13) Überlassene Bewerbungsunterlagen werden im Bedarfsfalle - bei vorliegendem frankiertem Rückumschlag - zurückgeschickt.
14) Da der Aktivierungs- und  Vermittlungsgutschein (AVGS) nur eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten besitzt, hat sich schlussfolgernd der Arbeitssuchende eigenverantwortlich und umgehend zu melden und eine entsprechende Verlängerung bzw. Neubeantragung zu veranlassen.
15)Sollte jedoch kein Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, besteht dennoch die Möglichkeit einer Stellenvermittlung durch die AVM. Voraussetzung ist jedoch der vorherige Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf Privatzahlerbasis. Hier gelten aktuell folgenden Vermittlungstarife: 

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit: 400,00,- Euro
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Teilzeit: 400,00 Euro
  • Geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro - 150 Euro

16) Sollte eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung zwischen der AVM und dem Arbeitssuchenden geschlossen werden, ist die erste Rate mit dem Erhalt des ersten Monatsgehaltes and die AVM zu entrichten.77
 

FACHBEREICH 01 Bildungsmaßnahmen 
Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der AVM - Arbeitsvermittlung Mittelrhein - Schulungszentrum & Unternehmensberatung, Inhaber: Dipl. Päd. Sahid Azouka, Rheinschanze 14, 56070 Koblenz am Rhein, www.arbeitsvermittlung-mr.de, E-Mail: avmjobs@mail.de
nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande. 

Vertragsgegenstand
Durch diesen Vertrag wird das Angebot von Dienstleistungen aus dem Bildungsbereich festgelegt. Hinsichtlich der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen. 

Vertragsschluss
Der Vertrag kommt im Geschäftsverkehr über Kommunikationsmittel wie Brief, Fax und Email zustande. 

Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangskosten werden mit der Vorlage des AVGS MAT und
dem Bewilligungsbescheid der zuständigen Arbeitsagentur bzw. vom zuständigen Jobcenter übernommen.

Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen längstens bis zum Beginn des Lehrgangs  kostenlos zurücktreten.

Eine Kündigung ist in Abstimmung mit dem Kostenträger mit 14tägiger Frist zum Monatsende möglich. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

Kunden die eine Teilnahme an der Bildungsmaßnahme wünschen, jedoch keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - MAT besitzen oder erhalten können haben ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorabüberweisung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten. 

Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung auf das angegebene Konto vorab zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen b